Assistierte Ausbildung

Die zwei Phasen der Assistierten Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen. Für alle Teilnehmer gibt es die sog. ausbildungsbegleitende Phase, die während der gesamten Dauer des Ausbildungsverhältnisses läuft (Phase II). Bei Bedarf, also wenn der junge Mensch noch nicht über die für die Aufnahme der Ausbildung notwendigen Grundqualifikationen verfügt, kann eine Vorbereitungszeit von sechs Monaten, in Ausnahmefällen von bis zu acht Monaten, vorgeschaltet werden (Phase I). Die Kosten für alle Maßnahmen der Assistierten Ausbildung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Praxistipp:

Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit oder hier. Bei Interesse an der Assistierten Ausbildung steht Ihnen auch ein persönlicher Ansprechpartner unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung.