Solidaritätszuschlag wird ab 2021 abgebaut

Der Großteil der Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag, kurz auch „Soli“ genannt, in Zukunft nicht mehr zahlen. Der Gesetzgeber hebt ab 2021 die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 EUR/1.944 EUR (Einzel-/Zusammenveranlagung) auf 16.956 EUR/33.912 EUR an, sodass bis zu diesem Einkommensteuerbetrag (lt. Einkommensteuerveranlagung) künftig keine Abgabe mehr gezahlt werden muss. Hiervon profitieren rund 90 Prozent der Steuerzahler. Laut Bundesfinanzministerium zahlen dann z. B. Alleinstehende mit einem Jahresbruttolohn von rund 73.000 EUR keinen Soli mehr.

Auf die Freigrenze folgt die sog. Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli in dieser Zone kontinuierlich steigend bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von (derzeit) 96.409 EUR (Alleinstehende). Davon profitieren weitere rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent müssen weiterhin den vollen Soli-Satz (5,5 Prozent) zahlen. Mit dem Solidaritätszuschlag, der 1995 unbefristet eingeführt wurde, sollte die deutsche Einheit finanziert werden. Ab 1998 wurde er von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent gesenkt. Das Bundesfinanzministerium hat zu dem Thema einen Frage- und Antwortkatalog (FAQ) zusammengestellt.