Minderung von Arbeitsentgelt

Gründe für vermindertes Arbeitsentgelt

Änderung der Vergütungsregelungen

Die Vergütungsregelungen können durch individual- oder kollektivrechtliche Vereinbarungen geändert werden. Individualrechtliche Regelungen sind z. B. eine einvernehmliche Änderung der Vergütung oder eine berechtigte Änderungskündigung. Zu den kollektivrechtlichen Vereinbarungen gehören Betriebsvereinbarungen (z. B. zur Beschäftigungssicherung) oder Tarifverträge. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung ist das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, auf das der Beschäftigte einen Anspruch hat. Der Arbeitgeber schuldet also wenigstens Beiträge entsprechend einer Vergütung

  • nach einzelvertraglichen Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen sowie nach dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn,
  • nach einem allgemeinverbindlichen oder einem sonst gültigen Tarifvertrag,

wenn der Beschäftigte Anspruch darauf hat – auch dann, wenn ihm tatsächlich eine geringere Vergütung zufließt.

Minderung der Arbeitsleistung

Die Arbeitsleistung verringert sich quantitativ, wenn die regelmäßige Arbeitszeit verkürzt oder unbezahlter Urlaub genommen wird. Dann reduziert sich das Arbeitsentgelt durch eine geringere Arbeitsmenge, ohne dass sich der relative Vergütungsanspruch ändert. Dazu gehören z. B. Teilzeitvereinbarungen oder Sabbaticals.