Kündigungsfristen und Beschäftigungsdauer

Arten und Dauer der Fristen

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Kündigungsfristen können sich ergeben aus

  • gesetzlichen Vorschriften,
  • Tarifvertrag und
  • Arbeitsvertrag.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben sich nicht etwa aus dem Kündigungsschutzgesetz, sondern sind in § 622 Abs. 2 BGB geregelt.

Dauer der Kündigungsfrist

Zusammengefasst gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen. Während die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beschäftigten innerhalb einer Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende möglich ist, verlängert sich die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, je länger das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die vom Arbeitgeber zu beachtenden gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich von vier Wochen auf bis zu sieben Monate bei einem 20 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis. Zu einer gesetzlichen „Unkündbarkeit“ kommt es zwar nicht, jedoch enthalten zahlreiche Tarifverträge eine Klausel, nach der eine ordentliche Kündigung nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr zulässig ist.

Die Kündigungsfristen gem. § 622 BGB sind sog. Mindestfristen, von denen nur in Ausnahmefällen und nur im Geltungsbereich eines Tarifvertrages zum Nachteil der Beschäftigten abgewichen werden darf (§ 622 Abs. 4 BGB).

Einzelvertraglich ist eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen nur unter den sehr engen Voraussetzungen des § 622 Abs. 5 BGB möglich, wobei eine Mindestfrist von vier Wochen in keinem Fall unterschritten werden darf.