BGF-Maßnahme als Arbeitslohn

Der aktuelle Rechtsstreit

Die im Streitfall den Arbeitnehmern angebotene Sensibilisierungswoche umfasste u. a. Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training und Achtsamkeit. Finanzamt und Finanzgericht (FG) behandelten die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn.

Auf die Revision hin bestätigte der BFH die FG-Entscheidung. Maßnahmen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge der Belegschaft, die keinen Bezug zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen aufweisen, führen zu Lohn, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände als Entlohnung darstellen. Dies hat der BFH für die Sensibilisierungswoche bejaht, da es sich um eine allgemein gesundheitspräventive Maßnahme auf freiwilliger Basis handele.