Arbeitgeber tragen halben Zusatzbeitrag
Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2019 wieder vollständig je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.
Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen ab dem 1. Januar 2019 wieder vollständig je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.