Reform der EU-Entsenderichtlinie verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 29. Mai 2018 die Reform der EU-Entsenderichtlinie verabschiedet. Für entsandte Arbeitnehmer sollen zukünftig europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. Die Kernpunkte der Reform sind:

  • Alle Entlohnungsregeln des Mitgliedsstaates, in dem gearbeitet wird, die gesetzlich oder in Tarifverträgen festgelegt sind, gelten auch für entsandte Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitgeber muss für Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten des entsandten Arbeitnehmers aufkommen und darf diese nicht vom Entgelt des Arbeitnehmers abziehen.
  • Die maximale Entsendungsdauer wird auf 12 Monate festgelegt. Dieser Zeitraum kann um sechs Monate verlängert werden. Danach gelten die arbeitsrechtlichen Regeln des Gastlandes.

Die überarbeitete EU-Entsenderichtlinie soll spätestens im Jahr 2020 in Kraft treten.