Abfindung gilt als Einkommen

Für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, tritt durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz ab sofort eine Neuerung in Kraft. Künftig werden einmalig oder in einzelnen Teilbeträgen ausgezahlte Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, als regelmäßiges Gesamteinkommen bei der Familienversicherung berücksichtigt. Hierzu ist § 10 Abs. 1 SGB V entsprechend ergänzt worden. Dabei wird die Abfindung unter Berücksichtigung des zuletzt regelmäßig im Monat erzielten Arbeitsentgelts fiktiv auf die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verteilt bzw. umgelegt. Eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Ehepartner scheidet dadurch häufig für eine gewisse Zeit aus.