U2-Umlage der Minijob-Zentrale gesunken

Bereits zum 1. Juni 2019 ist die U2-Umlage der Minijob-Zentrale, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, von 0,24 Prozent auf 0,19 Prozent gesunken.

Am Umlageverfahren U2 nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil (Ausnahme: Behindertenwerkstätten) – auch jene, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte angestellt haben.

Wichtig zu wissen: Betriebe, die nur männliche Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen ebenfalls die U2. Denn es ist unerheblich, ob sie im Einzelfall Aufwendungen für Arbeitgeberleistungen nach dem Mutterschutzgesetz geltend machen können. Diese Regelung gibt es, damit Frauen bei der Einstellung nicht benachteiligt werden.