Corona: Steuerhilfen für Unternehmen

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 erfolgen – neben der vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristeten Herabsetzung der Umsatzsteuersätze (von bisher 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent) – die im Konjunkturpaket vorgesehenen ertragsteuerlichen Erleichterungen. Wir stellen die wesentlichen Änderungen für Arbeitgeber vor.