Saison-KuG und Assistierte Ausbildung verlängert

Der Bundesrat hat einer Verlängerung bisher befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht zugestimmt: Die Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld (Saison- KUG) im Gerüstbauerhandwerk, die bis zum 31. März 2018 befristet war, wurde nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Sie gilt damit für drei weitere Schlechtwetterperioden. Das bisherige spezifische System der Winterbauförderung im Gerüstbau soll unter Anpassung der Tarifverträge in das gesetzliche Regelsystem des Saison-KUG überführt werden.

Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für lern- und sozial beeinträchtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe (Assistierte Ausbildung) müssen derzeit noch bis spätestens zum 30. September 2018 beginnen. Um breitere Erkenntnisse über die Wirkung der Assistierten Ausbildung gewinnen und dauerhaft über die Zukunft dieses Arbeitsförderungsinstruments entscheiden zu können, wurde die Förderung bis zum spätesten Maßnahmebeginn am 30. September 2020 verlängert.