Insolvenzgeldumlage bleibt stabil

Die Insolvenzgeldumlage soll auch für das Jahr 2020 unverändert 0,06 Prozent betragen. Das geht aus dem aktuellen Entwurf für die „Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Der Bundesrat muss dieser Verordnung noch zustimmen.

Hintergrund: Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Der Umlagesatz ist gesetzlich festgelegt und liegt seit 2013 eigentlich bei 0,15 Prozent. Das BMAS ist dazu ermächtigt, zum Ausgleich von Überschüssen oder Fehlbeständen durch Rechtsverordnung einen abweichenden Umlagesatz jeweils für ein Kalenderjahr zu bestimmen.