Neuerungen beim Kassenwahlrecht

Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) verabschiedet. Damit wird auch das Krankenkassenwahlrecht zum 1. Januar 2021 grundlegend reformiert. Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse dann deutlich einfacher und schneller wechseln als bisher, aber auch für Arbeitgeber ergeben sich Änderungen.