Besteuerungsverfahren wird modernisiert und vereinfacht

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet. Es soll vor allem dazu dienen, dass künftig möglichst viele Menschen ihre Steuererklärung elektronisch abwickeln. Dazu wird unter anderem die Pflicht zur Vorlage von Belegen gelockert.

Steuerpflichtige haben künftig zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung. Sie muss somit erst am 28. Februar des Zweitfolgejahres vorliegen, wenn Berater unterstützend tätig sind. Wer eine Steuererklärung abgeben muss und dies auf eigene Faust erledigt, kann sich künftig bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit lassen. Liegt die Steuererklärung allerdings nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres vor, müssen Säumige künftig mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Zuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat wird aber nur fällig, wenn Steuern nachgezahlt werden müssen.

Steuerpflichtige sollen Belege künftig nicht mehr einreichen, nur noch vorhalten

Wesentlicher Bestandteil des Modernisierungsverfahrens ist der weitgehende Wegfall von einzureichenden Belegen. Sie müssen künftig nur noch vorgehalten, können aber von den Finanzbehörden angefordert werden. Das fällt beispielsweise bei Spendenquittungen ins Gewicht: Die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung ist nach wie vor abhängig von dem Erhalt der Zuwendungsbestätigung, doch muss diese nicht mehr eingereicht werden.

Steuerbescheide sind künftig online abrufbar

Eine weitere Änderung betrifft die Steuerbescheide - sie sollen künftig online über das Elster-Portal abgerufen werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, die vorausgefüllte Steuererklärung weiter auszubauen. Hier will die Finanzverwaltung noch mehr Daten bereits voreintragen.

Aufwand für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung soll verringert werden

Mit den Änderungen soll der Aufwand für die Steuerpflichtigen verringert, die Anwenderfreundlichkeit der elektronischen Steuererklärung erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung bei der Finanzverwaltung erleichtert werden. Diese soll die frei werdenden Ressourcen auf die "wirklich prüfungsbedürftigen Fälle" konzentrieren. Stimmt der Bundesrat zu, könnte das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf kann hier kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden (externer Link).

Ab November 2019 ist der Stammdatenabruf für die nächste Meldung möglich.

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