Midijobs: Einführung des Übergangsbereichs

Ab dem 1. Juli 2019 wird für die sog. Midijobs die bisherige Gleitzone durch den Übergangsbereich abgelöst. Damit erhöht sich nicht nur die monatliche Entgeltobergrenze, bis zu der ein Midijobber geringere Sozialabgaben zahlen muss. Die Neuregelungen wirken sich auch auf das DEÜV-Meldeverfahren aus.