Exkurs: Keine Dynamisierung der Entgeltgrenzen

Ein Vorstoß der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Dynamisierung der Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung ist Mitte März im Ausschuss für Arbeit und Soziales abgelehnt worden. Mit dem Gesetzentwurf wollte man erreichen, dass die Höchstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) sowie Beschäftigungen in der Gleitzone/im Übergangsbereich (Midijobs) in Zukunft dynamisch erhöht werden. Hintergrund war, dass die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midijobs arbeiten könnten, reduzieren.

Die Liberalen hatten deshalb vorgeschlagen, die Entgeltgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte die Geringfügigkeitsgrenze (450 EUR) auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns (2019 = 551,40 EUR, 2020 = 561,00 EUR) festgelegt werden und die obere Entgeltgrenze für Gleitzonenbeschäftigungen auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung würde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Gesetzentwurf. SPD, Grüne und Linke begründeten ihre ablehnende Haltung zu dem Vorstoß u. a. damit, dass die Dynamisierung zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der v. a. Frauen betroffen seien.