Künstlersozialabgabe sinkt 2017 auf 4,8 Prozent

Unternehmen, die an Künstler Honorare von mehr als 450 Euro pro Jahr zahlen, müssen auf diese Zahlungen die Künstlersozialabgabe entrichten. Der Abgabesatz soll zum 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt werden. Das teilte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles (SPD) am 14. Juni in Berlin mit.

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Durch sie werden 30 Prozent der Mittel dieser Sozialversicherung gedeckt; weitere 20 Prozent kommen vom Bund, 50 Prozent tragen die selbstständigen Künstler selbst. Die Abgabe wurde zum Jahreswechsel 2013/2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent erhöht und blieb seitdem gleich hoch. Mittlerweile wurde jedoch die Entrichtung der Abgabe auch im Rahmen der Betriebsprüfungen stärker kontrolliert. Im Jahr 2015 wurden so 30 Millionen Euro mehr an Einnahmen erzielt, 30.000 Unternehmen mehr zahlen nun die Abgabe.

Vor diesem Hintergrund kündigte die Bundesarbeitsministerin am 14. Juni in Berlin im Rahmen der "Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung" eine Senkung des Abgabensatzes ab 2017 auf 4,8 Prozent an. Der Entwurf der entsprechenden Verordnung für 2017 werde bald in die Ressortabstimmung gehen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, sagte dazu: "Die Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent im kommenden Jahr ist eine sehr gute Nachricht für alle abgabepflichtigen Unternehmen. Hier zeigt sich, dass die Reform der Künstlersozialversicherung Anfang der Legislaturperiode erfolgreich ist."

Ab November 2019 ist der Stammdatenabruf für die nächste Meldung möglich.

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